Frau Dasmoni rät: Arbeit bewerten lassen

IPM - Institut für Personalmanagement
Man hat eine Funktion, man rackert und schuftet, man ist betriebsam und steht kurz vor dem Attribut "workaholic" und hat man doch das Gefühl: Halt! Niemand bewertet meine Arbeit wirklich. Alle halten es für selbstverständlich, dass bestimmte Dinge getan werden, und alle machen Geschrei, wenn einmal etwas liegen bleibt oder vergessen wird. Das muss sich der Mensch, besonders die Frau mit Funktion, nicht bieten lassen, da muss einfach einmal ein Kontrast gesetzt werden, damit den Mitarbeitern nicht nur die Augen geöffnet werden, sondern diese auch am eigenen Leib erfahren, was es heißt, die Arbeit zu tun.
Jetzt heißt es "liegen lassen". Was noch in Bewegung ist, wird hingelegt, das, was schon lag, bleibt auch weiterhin liegen und es gelten die Leitsprüche: "Vergessenes kann man nicht noch mal vergessen" und "Was lange liegt, wird immer älter".
Wichtig ist die Geduld, wichtig sind die Nerven: Der Mensch, besonders die immer betriebsame Frau mit Funktion, muss die Nerven haben, nicht zu tun. Nicht zu tun. Abzuwarten. Was soll passieren? Wehgeschrei? Gejammer und Gestöhne?
Unbedeutend. Wenn die Grenze hinter dem Jammern überschritten ist, wenn das Leid anfängt, dann wird klar, was die eigene Arbeit wert ist, wert war.
Die Klagenden, die Jammernden, die Stöhnenden, die Entnervten stehen auf und tun unsere Arbeit, denn sie ist wichtig, sie hat Bedeutung, sie hat einen Zweck. Das mag man in der Betriebsamkeit vergessen haben. Jetzt kehrt die achtsame Wahrnehmung zurück. Unsere Arbeit ist etwas wert. So viel, dass andere sie freiwillig übernehmen. Mehr kann man nicht erwarten.
Und jetzt kehrt tiefe Genugtuung ein: Froh sein, die Nerven behalten zu haben, froh sein, Geduld gehabt zu haben, froh sein, gelassen zu haben. Und gelassen geblieben zu sein. Und zu bleiben.
(Aus: Th. Dasmoni - Die sind doch klein zu kriegen/Über den Umgang mit Mitarbeitern, die gerne in einem Team arbeiten würden/Modernes Personalmanagement ohne Probleme, Hamburg 2008, S. 402)