Neues aus der Flächengemeinde: Schützenkönig nicht zurückgetreten

Er wolle und werde nicht zurücktreten, soll der Schützenkönig einer großen Flächengemeinde in Nordostostwestfalen mitgeteilt haben. Er werde sich den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen nicht freischießen. Waffengewalt ihm Amt sei ohnehin verboten und zurücktreten könne er gar nicht, nur zurückschießen. Der König werde immer noch durch "ins Schwarze Treffen" oder "den Vogel abgeschossen Haben" ermittelt.