Gerichtsmedizin stellt fest: Kapitän der Concordia hatte keinen Geschlechtsverkehr vor dem Unglück


Kapitän und Moldawierin nach dem Kuss

Nachdem Kapitän S.(Name geändert) auf seinen Verstand untersucht worden ist, wobei sich nichts nachweisen ließ, wird jetzt sein körperlicher Zustand unter die gerichtsmedizinische Lupe genommen. Bisheriges Ergebnis ist, dass S. sich vor dem Unglück eher mönchisch zurückgezogen habe, um das Kentern der Concordia nicht zu behindern.
Lediglich sei es zu einem Kuss mit einer Moldawierin gekommen, die angab, dass sie später dann im Bett "gelandet worden wären" und S. ihr Held sei. Die merkwürdige Zeitform - Konjunktiv II im Passiv- liegt höchstwahrscheinlich an einem Übersetzungsfehler, denn "gelandet worden wären" gehört ja eher in die Abteilung Flugsicherung. Immerhin entschuldigt dieser Modus die beiden, denn sie wären nicht aktiv  an der Landung im Bett beteiligt gewesen, eine bisher unbekannte Größe würde sie dorthin gebracht haben. Die Moldawierin sei sowieso neu an Bord gewesen, so S. und von ihm, dem Kapitän noch nicht auf Seetauglichkeit überprüft worden. Ein Mund-zu-Mund-Kontakt gehöre zu den grundlegenden Techniken der Wiederbelebung.
Kurz nach dem Kuss habe der Kapitän das Schiff verlassen, da es im Sinken begriffen war und er nicht im Wege stehen wollte. Der Kuss habe mit der Havarie nichts zu tun, da der Kapitän auf der Brücke abwesend gewesen sei, wo er, so das Führungspersonal, gelegentlich die Navigation behindert habe.
Kapitän und Moldawierin sind wohlauf und wollen, wenn der ganze Bohai vorbei sei, den Kuss fortsetzen.