Korrektur: Flächengemeinde

Die Position der vor einigen Tagen erwähnten Flächengemeinde muss korrigiert bzw. präzisiert werden: Sie befindet sich in Nordostostwestfalen und dort eher im Süden, genauer im Südwesten, sodass sich die Ortstbeschreibung wie folgt darstellt: Südwestnordostostwestfalen.
Die Standortbeschreibung passt zu den Dingen, dir dort passieren. Keiner weiß genau, an welcher Stelle er sich befindet, vor allem weiß keiner, welchen Standpunkt der Bürgermeister genau hat, wenngleich er gestern bei einer Ehrung von Sportler händeschüttelnd gesichtet worden ist. Wo er sich befunden haben mag, als es um eine öffentliche Stellungnahme zum Tatbestand der Untreue ging, ist bis heute unklar. Die Flächengemeinde atmet auf, dass der dringlich Vermisste doch noch den Weg zu einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung gefunden hat. Weg ist eben doch nicht ganz weg.
Ergänzt werden muss, dass die Annahme, das Oberhaupt einer Flächengemeinde sei der Schützenkönig, falsch ist. Leser vermuteten, dass letzterer völlig daneben geschossen und so sein Amt verloren hätte. Richtig ist aber: Wenn der Bürgermeister über das Ziel hinausschießt, hat er sich auf keinen Fall selbst abgeschossen. In diesem Fall gelten nur Rücktritt oder Abwahl. Lediglich der Schützenkönig wird durch einen neuen ersetzt, wenn er nicht ins Schwarze trifft.
Schützenkönige haben darüber hinaus keinen Anspruch auf eine Pension, da sie in der Regel nur ein Jahr im Amt bleiben. Dafür können sie aber von den Freibierkontingenten des neuen Königs profitieren und erhalten blitzende Orden und Plaketten, die sie auch öffentlich tragen dürfen.